Sprachheilpädagogik

"Sprache ist ein wertvolles Kulturgut. Sprachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sind nicht nur bedeutsam für die psychosoziale Entwicklung des Menschen, sondern auch wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung schulischer Anforderungen wie Lesen, Schreiben und Rechnen." (Richtlinien zur Durchführung von Sprachheilkursen. II-306-2008)

Sprachheilpädagogen und Sprachheilpädagoginnen haben die Aufgabe:

* Sprach-, Sprech-, Redefluss- und Stimmstörungen der Kinder mittels einer kurzen sprachheilpädagogischen Überprüfung zu erheben.
   Gegebenenfalls erfolgt eine Aufnahme in den Sprachheilkurs, beziehungsweise eine Empfehlung zur Logopädie.  

*  Hörscreenings mit allen Schulanfängern durchzuführen.

* individuelle Förderpläne interdisziplinär zu erstellen.

* einen auf den Förderplan aufbauenden, adäquaten Sprachheilunterricht durchzuführen.

* die Förderung zu evaluieren.

Folgende Bereiche werden berücksichtigt

* phonetisch-phonologischer Bereich (Aussprache und auditive Wahrnehmung)

* morphologisch-syntaktischer Bereich (Grammatik und Satzbau)

* semantisch-lexikalischer Bereich (Wortschatz und Wortabruf)

* pragmatisch-kommunikativer Bereich (Sprachverwendung in diversen Situationen)